+ Dokumentarfilm + 'Inside HogeSa' - Von der Strasse ins Parlament (92 min, interpool.tv, 2018) +


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Köln, am letzten Oktobersonntag 2014. Tausende von muskelbepackten Männern, die unter dem Motto 'Hooligans gegen Salafisten' (HogeSa) durch die Kölner Innenstadt ziehen. Hooligans, Türsteher, Rocker, Rechtsradikale. Die Demonstration endet in Ausschreitungen am Hauptbahnhof. Tagelang bestimmen die Ereignisse von Köln, bestimmt das Bild vom umgekippten Polizeibus, die Schlagzeilen. Die Öffentlichkeit fragt sich seither: wie konnte dies passieren? Warum haben die Sicherheitsbehörden geschlafen?

In der Folgezeit dominieren - in Ost wie West - 'Pegida'-Demonstrationen das Straßenbild. Im Herbst 2017 schließlich zieht die AfD erstmals in den Deutschen Bundestag ein. Politikwissenschaftler und LKA-Ermittler sind sich einig: 'HogeSa' hat für diese Entwicklung den direkten Anstoß gegeben.



In 'Inside HogeSa - Von der Straße ins Parlament' begleiten wir die Protagonisten der Szene vier Jahre lang. Zum ersten Mal reden rechte Hooligans,'Nationale Sozialisten' und 'Pegida'-Vertreter offen vor der Kamera. Ein 92-Minuten-langer Dokumentarfilm, der einen Einblick in eine Szene gibt, den es so vorher noch nicht gab. Der durchaus schockieren kann.

Wen der Trailer neugierig gemacht hat, kann sich gern den kompletten Film ansehen. Er kostet 4,99 (Ausleihe 48 Stunden) und 9,99 Euro (all). Zusätzlich bekommt er dann bei VIMEO die Interviews mit Tatjana Festerling und 'Captain Flubber' in voller Länge zu sehen. Der Film wurde von uns mit 10.000 Euro selbst finanziert. Aus Gründen der Unabhängigkeit haben wir auf eine Filmförderung und die Unterstützung öffentlich-rechtlicher Sender verzichtet.

V-Leute in der Szene

Hintergründe zum NPD-Verbot


von Fred Kowasch

"Ohne Verfassungsschutz seid ihr nur zu dritt."
Es Spruch, mehr als ein Spruch?!

Alle Jahre wieder, meistens pünktlich zur Innenministerkonfrenz,  ist das NPD-Verbot ein Thema. Dann treten Innenminister und Innenpolitiker forsch vor die Kamera und erklären, wie gefährlich die NPD und ihr Umfeld sind. Das die Demokratie durch sie auf der Kippe stehe, ein Verbot notwendig ist. Das Thema ist populär, verspricht schnellen Beifall in der Öffentlichkeit.

Wirklich durchdacht ist die Argumentation nicht. Denn um eine Partei zu verbieten, muß ihr Wirken "aktiv-kämpferisch" gegen "die freiheitlich demokratische Grundordnung" gerichtet sein oder ihre "Abschaffung" zum Ziel haben. Das sagt Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes, auf dessen Grundlage das Bundesverfassungsgericht über ein Verbotsverfahren entscheidet.

Die NPD und ihr Umfeld sind aber auch ein Konstrukt des Staates. Von Verfassungsschützern die V-Leute führen, von Polizeibeamten, die Neonazis dem Vernehmen nach zu Straftaten anstiften. Hier zwei aktuelle Beispiele:

Fall 1:
Die (inzwischen verbotene) Kameradschaft "Sturm 34" aus Mittweida in Sachsen. Ein Angeklagter, der sich vor Gericht in Dresden wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung steht, hat sich als Informant des polizeilichen Staatsschutzes geoutet. So soll "Sturm 34" mit Wissen des Staatsschutzes gegründet worden sein.  Auch sei er von den Beamten aufgefordert worden, in die NPD einzutreten. Ferner sei er mit Telefonkarten ausgerüstet worden und hätte insgesamt etwa 1000 Euro bekommen. 

Der Richter des Verfahrens, dass gegen weitere vier Personen auch wegen des Verdachtes der gefährlichen Körperverletzung, Landfriedensbruch und Volksverhetzung läuft, hat bereit angekündigt den Prozeß platzen zu lassen. Sollte sich die aktive Mitwirkung des politischen Staatsschutzes bei der Gründung der rechtsextremen Kameradschaft "Sturm 34" herausstellen.

LINK: Prozess um Neonazis: Angeklagter outet sich als Informant

Fall 2:

In einem Strafverfahren in Lünen (NRD) wegen eines bewaffneten Überfalls kam im Sommer 2007 heraus: der Täter soll drei Jahre lang vom Verfassungsschutz als V-Mann in der rechtsradikalen Szene geführt worden sein. Darüber hinaus sei er von seinem V-Mann-Führer über  bevorstehende Polizeiaktionen informiert gewesen, auch sollen Ermittlungen behindert worden sein. Der 27jährige Sebastian S. sei in der Vergangenheit bereits wegen Nötigung, Körperverletzung, Verstößen gegen das Waffengesetz und Drogenhandel verurteilt worden.


Nebenbei betrieb Sebastian S. eine Kneipe in Lünen, organisierte mehrfach Konzerte der rechten Szene. So zum Beispiel das 'Ian Stuart Donaldson Memorial' vor zwei Jahren in Belgien, zu dem 1000 Besucher kamen. Ian Stuart starb 1993 bei einem Autounfall. Er war der Mitgründer der neonazistischen Rockband Skrewdriver sowie Mitinitiator der Gruppe 'Blood and Honour', die in Deutschland seit dem Jahr 2000 verboten ist.

Geschah all dies mit Wissen des Verfassungsschutzes?! Der Bielefelder Staatsanwalt, der wegen Justizbehinderung durch einen V-Mann-Führers ermittelt hat, hat das Verfahren nun eingestellt. Weil das "Wohl des Landes" gefährdet sei, so der zuständige NRW-Innenminister.


LINK: Innenministerium deckt Verfassungsschützer

 

Zwei Fälle aus der Gegenwart.
Zwei Fälle, die die enge Verbindung von Neonazis und bundesdeutscher Behörden verdeutlichen.

Nur zwei?? Vor fünf Jahren hat das Bundesverfassungsgericht einen NPD-Verbotsantrag von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat verworfen. Der Grund: zu viele V-Leute in der NPD.  Aktive V-Leute, auf deren Äußerungen die Begründung des Verbotsverfahren wesentlich beruhte. So bald sich daran nichts wesentliches ändert, dürfte eine weiteres Verbotsverfahren aussichtslos sein.

LINK: Einstellung der NPD-Verbotsverfahren

Es gibt noch viel aufzuklären!! 

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