+ Dokumentarfilm + 'Inside HogeSa' - Von der Strasse ins Parlament (92 min, interpool.tv, 2018) +


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Köln, am letzten Oktobersonntag 2014. Tausende von muskelbepackten Männern, die unter dem Motto 'Hooligans gegen Salafisten' (HogeSa) durch die Kölner Innenstadt ziehen. Hooligans, Türsteher, Rocker, Rechtsradikale. Die Demonstration endet in Ausschreitungen am Hauptbahnhof. Tagelang bestimmen die Ereignisse von Köln, bestimmt das Bild vom umgekippten Polizeibus, die Schlagzeilen. Die Öffentlichkeit fragt sich seither: wie konnte dies passieren? Warum haben die Sicherheitsbehörden geschlafen?

In der Folgezeit dominieren - in Ost wie West - 'Pegida'-Demonstrationen das Straßenbild. Im Herbst 2017 schließlich zieht die AfD erstmals in den Deutschen Bundestag ein. Politikwissenschaftler und LKA-Ermittler sind sich einig: 'HogeSa' hat für diese Entwicklung den direkten Anstoß gegeben.



In 'Inside HogeSa - Von der Straße ins Parlament' begleiten wir die Protagonisten der Szene vier Jahre lang. Zum ersten Mal reden rechte Hooligans,'Nationale Sozialisten' und 'Pegida'-Vertreter offen vor der Kamera. Ein 92-Minuten-langer Dokumentarfilm, der einen Einblick in eine Szene gibt, den es so vorher noch nicht gab. Der durchaus schockieren kann.

Wen der Trailer neugierig gemacht hat, kann sich gern den kompletten Film ansehen. Er kostet 4,99 (Ausleihe 48 Stunden) und 9,99 Euro (all). Zusätzlich bekommt er dann bei VIMEO die Interviews mit Tatjana Festerling und 'Captain Flubber' in voller Länge zu sehen. Der Film wurde von uns mit 10.000 Euro selbst finanziert. Aus Gründen der Unabhängigkeit haben wir auf eine Filmförderung und die Unterstützung öffentlich-rechtlicher Sender verzichtet.

CIA: Gefangenenflug Aviano-Ramstein-Kairo

AKTUELL: 

Italiens Justiz rechnet mit CIA-Kidnappern ab.


04.11.2009 - 20:33 - update
In der letzten Woche hat das Bundesverwaltungsamt den Antrag eines STERN-Journalisten abgelehnt, vom Bundesverkehrsministerium Details über 20 mutmaßliche US-Gefangenenflüge über das Territorium der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten. Die Flüge sollen zwischen dem 01.01.2001 und 31.12.2005 stattgefunden haben. Die Verwaltungsrichter sahen die Begründung der Bundesbehörde als ausreichend an, in der es heißt: "Die Bundesregierung gehe davon aus, dass die Vereinigten Staaten es als unerwünscht ansähen, wenn sie die angefragten Flugdaten veröffentliche." (BVerwG 7 C 22.08)

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Zumindest über einen Gefangenenflug gibt es jede Menge Details. Es handelt sich um einen CIA-Entführungsflug mit der Route Aviano-Ramstein-Kairo am 17.02.2003. Ein Flug, der gerade in Italien Bestandteil eines aufsehen erregenden Strafprozess gewesen ist. Heute wurde das Urteil gesprochen. 23 CIA-Agenten wurden, teils zu mehrjährigen Haftstrafen, verurteilt.

Die (deutsche) Staatsanwaltschaft in Zweibrücken ermittelte seit dem 19.07.2005 in dieser Sache. Am 21.01.2008 stellte sie die Ermittlungen "mangels Täterermittlung gemäß § 170 Abs. 2 StPO" ein.
AKTUELL: 23 CIA-Agenten verurteilt.

04.11.2009 - 20:33 - update
In der letzten Woche hat das Bundesverwaltungsamt den Antrag eines STERN-Journalisten abgelehnt, vom Bundesverkehrsministerium Details über 20 mutmaßliche US-Gefangenenflüge über das Territorium der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten. Die Flüge sollen zwischen dem 01.01.2001 und 31.12.2005 stattgefunden haben. Die Verwaltungsrichter sahen die Begründung der Bundesbehörde als ausreichend an, in der es heißt: "Die Bundesregierung gehe davon aus, dass die Vereinigten Staaten es als unerwünscht ansähen, wenn sie die angefragten Flugdaten veröffentliche." (BVerwG 7 C 22.08)

rammstein1Zumindest über einen Gefangenenflug gibt es jede Menge Details. Es handelt sich um einen CIA-Entführungsflug mit der Route Aviano-Ramstein-Kairo am 17.02.2003. Ein Flug, der gerade in Italien Bestandteil eines aufsehen erregenden Strafprozess gewesen ist. Heute wurde das Urteil gesprochen. 23 CIA-Agenten wurden, teils zu mehrjährigen Haftstrafen, verurteilt.

rammstein2Die (deutsche) Staatsanwaltschaft in Zweibrücken ermittelte seit dem 19.07.2005 in dieser Sache. Am 21.01.2008 stellte sie die Ermittlungen "mangels Täterermittlung gemäß § 170 Abs. 2 StPO" ein. Wir werden diesen Fall, anhand von Geheimdokumenten, in den nächsten Tagen rekonstruieren. Ein Fall, bei dem deutsche Behörden ziemlich zurückhaltend agierten.

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