V-Leute in der Szene
Hintergründe zum NPD-Verbot
von Fred Kowasch
"Ohne Verfassungsschutz seid ihr nur zu dritt."
Es Spruch, mehr als ein Spruch?!
Alle Jahre wieder, meistens pünktlich zur Innenministerkonfrenz, ist das NPD-Verbot ein Thema. Dann treten Innenminister und Innenpolitiker forsch vor die Kamera und erklären, wie gefährlich die NPD und ihr Umfeld sind. Das die Demokratie durch sie auf der Kippe stehe, ein Verbot notwendig ist. Das Thema ist populär, verspricht schnellen Beifall in der Öffentlichkeit.
Wirklich durchdacht ist die Argumentation nicht. Denn um eine Partei zu verbieten, muß ihr Wirken "aktiv-kämpferisch" gegen "die freiheitlich demokratische Grundordnung" gerichtet sein oder ihre "Abschaffung" zum Ziel haben. Das sagt Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes, auf dessen Grundlage das Bundesverfassungsgericht über ein Verbotsverfahren entscheidet.
Die NPD und ihr Umfeld sind aber auch ein Konstrukt des Staates. Von Verfassungsschützern die V-Leute führen, von Polizeibeamten, die Neonazis dem Vernehmen nach zu Straftaten anstiften. Hier zwei aktuelle Beispiele: