+ Dokumentarfilm + Black Block - Wie linke Militanz wirkt (89 min, interpool.tv, 2023) +



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Vermummt, verschwiegen, schwarz gekleidet: Wenn die Elbchaussee brennt, der 1. Mai in Berlin in Gewalt umschlägt, am Hambacher Forst Steine fliegen oder im Leipziger Umland Neonazis mit Hämmern angegriffen werden. Staatliche Behörden können die Militanten des 'Black Block' fast nie identifizieren. Ein Dokumentarfilm, der Einblicke gibt. In eine Szene, die eigentlich mit keinem redet.

BLACK BLOCK hat eine Länge von 89 Minuten und wird von uns - via VIMEO - für 4,99 (Leihen, 48 Stunden) und 9,99 Euro (Kaufen, inklussive Download) angeboten. Dort findet sich auch Bonusmaterial, wie - zum Beispiel - ausführliche Interviews und nicht gesendete Szenen. Unser Dokumentarfilm kann außerdem bei AMAZON PRIME VIDEO erworben werden.

"Zeigen, was ist!" - Gespräch über die Dreharbeiten zu »Inside Hogesa«

"Sind Teile der Medien durch ihre Sensationsberichterstattung nicht die Werbeagentur der Hools?"

hoolbuch
"Wieso? Große Teile der Medien können ja nicht mal einen Ultra von einem Hooligan unterscheiden. Das hat man ja in »Reinkultur« nach den Ereignissen vom 26. Oktober 2014 in Köln gesehen. Sondersendung folgte auf Sondersendung, Talkshow auf Talkshow. Es wurde viel geredet, meistens völlig kenntnisfrei. In ihrer publizistischen Arroganz sind viele Medien – vor allem im TV und das nicht nur in diesem gesellschaftlichen Spannungsfeld – unfähig oder unwillig, differenziert zu berichten. Den Hools ist das ohnehin längst egal. Sie haben ihre eigenen Medien. Sind auf Facebook oder VK (eine Art russisches Facebook) unterwegs, kommunizieren über Whatsapp. Für die etablierten Medien haben sie – wenn überhaupt – nur Verachtung übrig." 

"Sind durch HogeSa nicht völlig neue Politiker in die Öffentlichkeit getreten?" 


"Ja. Wenn man sie denn Politiker im herkömmlichen Sinn nennen will. Aber eins ist klar: Dominik Roeseler, Tatjana Festerling, Edwin Wagenveld und Michael Stürzenberger wurden durch HogeSa-Veranstaltungen bundesweit bekannt. Weil sie sich im Gegensatz zu den meisten anderen Teilnehmern auch öffentlich äußerten. 

Andere – insbesondere die rechtsgerichteten Hools in der HogeSa-Gründungsgruppe – haben dadurch eine tiefere Politisierung erfahren. Sie haben gelernt, wie man Demonstrationen und Kundgebungen anmeldet und durchführt. Aber auch, wie man gegen polizeiliche Verbote rechtlich vorgeht. Wie man – mit den früher so verfeindeten Hoolgruppen anderer Vereine – gemeinsame politische Aktionen abspricht und durchführt. »In den Farben getrennt, in der Sache vereint« – dieser Slogan kommt ja nicht von Ungefähr." WEITER

Hier gehts zum gesamten Gespräch ....


Hier gehts zum Buch 'Fäuste, Fahnen, Fankulturen"

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"Blood & Honour": Wie der Staat mitmischt (Report München, ARD)

"Führerloser Widerstand". Unter dieser Prämisse agiert - das eigentlich vom Bundesinnenminister im Jahr 2000 verbotene - Netzwerk "Blood & Honour". Dessen einstiger Chef soll jahrelang V-Mann des Staates gewesen sein. Das berichtet das ARD-Politikmagazin 'Report München'. Zunächst soll Stephan S. im engen Kontakt mit dem LKA 514 gestanden haben. Eine Organisationseinheit innerhalb des Berliner Staatsschutzes, die sich mit den Thenen Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus beschäftigte. Und über die wir 1999 eine längere Reportage gemacht haben. Dieses LKA 514 soll Stephan S. im Jahr 2000 an das Bundesamt für Verfassungsschutz 'vermittelt' haben. Dort soll er von 2002 bis 2010 im Einsatz gewesen sein.

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Unsere besten Filme: Kreta - Traditionspflege bei der Bundeswehr (1998)

Kreta - 20. Mai 1998. Der Friedhof von Maleme auf der Höhe 107. Ein Treffen ehemaliger Wehrmachtssoldaten. Gedenkfeier für die gefallenen Kameraden. 

Die meisten von ihnen gehörten zur Eliteeinheit der Fallschirmjäger, die vor 57 Jahren über der Mittelmeerinsel absprangen. Tausende Soldaten in Hunderten von Flugzeugen griffen in den Morgenstunden des 20. Mai 1941 Kreta an. Mit dieser "Operation Merkur" wollte sich Hitler die Vorherrschaft über dem Mittelmeerraum sichern.

Sprecher (NS-Wochenschau):
"Das Einsatzziel ist erreicht. Die Fallschirmjäger springen in dichten Gruppen ab. Hunderte von Fallschirmjägern zwischen Himmel und Erde. Ein weiterer Flugplatz ist zu nehmen."
 

Tausende Soldaten liessen bei dieser wohl grössten Luftlandeoperation der Kriegsgeschichte ihr Leben. Zu den Opfern gehörte aber auch die griechische Zivilbevölkerung - Frauen, Kinder und Greise.

Der kleine Ort Kandanos in den kretischen Bergen. Wenige Tage nach der Landung im Mai 1941 stiessen deutsche Truppen hier auf militärischen Widerstand. Als Vergeltung zerstörte die Wehrmacht den ganzen Ort. Heute leben nur noch wenige Augenzeugen, die berichten können was damals geschah. Ioannis Papailiakis und Konstantinos Vardalakis zum Beispiel. Sie waren damals 17 und 12 Jahre alt.

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Im Wortlaut: NPD wird nicht verboten (Urteil Bundesverfassungsgericht)

Pressemitteilung Nr. 4/2017 vom 17. Januar 2017

Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13

Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Allerdings fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, weshalb der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den zulässigen Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verkündetem Urteil einstimmig als unbegründet zurückgewiesen hat.

Wesentliche Erwägungen des Senats:

1. Der Verbotsantrag ist zulässig. Der Durchführung des Verfahrens steht weder ein Verstoß gegen das Gebot strikter Staatsfreiheit noch eine Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens entgegen. Der Antragsteller hat zur Überzeugung des Gerichts dargetan, dass alle V-Leute auf den Führungsebenen der NPD spätestens zum Zeitpunkt des Bekanntmachens der Absicht, einen Verbotsantrag zu stellen, abgeschaltet waren und eine informationsgewinnende Nachsorge unterblieben ist. Auch ist davon auszugehen, dass die Prozessstrategie der NPD nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausgespäht wurde und hinreichende Vorkehrungen getroffen worden sind, um im Rahmen der Beobachtung der NPD hierüber zufällig erlangte Erkenntnisse nicht zu deren Lasten zu verwenden.

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