TV-Tipp: Wer hat Angst vorm fremden Mann (Panorama - Die Reporter, NDR)
Im Wortlaut: NPD wird nicht verboten (Urteil Bundesverfassungsgericht)
Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Allerdings fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, weshalb der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den zulässigen Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verkündetem Urteil einstimmig als unbegründet zurückgewiesen hat.
Wesentliche Erwägungen des Senats:
1. Der Verbotsantrag ist zulässig. Der Durchführung des Verfahrens steht weder ein Verstoß gegen das Gebot strikter Staatsfreiheit noch eine Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens entgegen. Der Antragsteller hat zur Überzeugung des Gerichts dargetan, dass alle V-Leute auf den Führungsebenen der NPD spätestens zum Zeitpunkt des Bekanntmachens der Absicht, einen Verbotsantrag zu stellen, abgeschaltet waren und eine informationsgewinnende Nachsorge unterblieben ist. Auch ist davon auszugehen, dass die Prozessstrategie der NPD nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausgespäht wurde und hinreichende Vorkehrungen getroffen worden sind, um im Rahmen der Beobachtung der NPD hierüber zufällig erlangte Erkenntnisse nicht zu deren Lasten zu verwenden.
Der 'Fall Andrej Holm' - Aktenfunde belegen: er musste wissen, was er tat
11.01.2017
Es ist in diesen Tagen 25 Jahre her, da wurden die Stasi-Akten geöffnet. Da erhielten die Menschen, die in der DDR bespitzelt wurden, die Möglichkeit zu sehen: wer hat mich verpfiffen? Warum habe ich diesen Studienplatz nicht bekommen?? Weshalb war diese attraktive 'Lady' immer so interessiert an mir?!
Die Öffnung der Akten für alle - eine der zentralen Forderungen der (ost)deutschen Revolutionäre aus dem Herbst '89. Sie ist ohne Beispiel in der jüngeren Geschichte. Und sie sorgt bis heute noch, für - teils heftig geführte - Diskussionen.
Eine konnte man am 6. Januar in einer Volkshochschulaula im Prenzlauer Berg besichtigen. Der Andrang war so groß, dass nicht alle reinkamen. Boxen mussten vor dem Saal aufgestellt werden, um die Empörten - zumindest ein wenig - zu beruhigen.
Es ging um den 'Fall Andrej Holm'. Ein 46jähriger, dessen Berufung zum Berliner Staatssekretär Wohnen, der neuen Rot-Rot-Grünen Koalition die erste Zerreißprobe beschert. Es ging um seine Stasi-Vergangenheit und seinen späteren Umgang damit.
Holm argumentiert, ihm sei nicht bewußt gewesen, dass er sich damals für eine Hauptamtliche Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit (MfS) beworben hätte. Da sprechen zumindest seine Akten - herausgegeben vom Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) - eine andere Sprache. Demnach war ihm durchaus bewusst auf wen - und auf was - er sich da einlässt. Und: Holm war zu diesem Zeitpunkt volljährig. Wer sich selbst ein Bild bilden möchte: die Robert-Havemann-Gesellschaft hat die BStU-Unterlagen zur Ansicht ins Netz gestellt
"Das Jahr das uns die Freiheit nahm" - Ein Silvesterabend am Kölner Dom
von Fred Kowasch, Köln
Silvester 2016 vor dem Kölner Dom. Kurz nach Beginn der Lichtinstallation liegen plötzlich Zettel auf dem Steinfußboden. "Danke Merkel" und "Das Jahr dass uns die Freiheit nahm". Die umherstehenden Polizisten sind ratlos. Sie warten auf Anweisungen. Zunächst ist kein Funkverkehr möglich. Dann sammeln ein paar Eifrige die Zettel auf. Ein Polizist bedankt sich für die "Beweismittel". Eine halbe Stunde später ist der Platz fast menschenleer. Wo vorher noch Besucher mit bunter Kreide Schriftzüge auf dem Boden malten, ziehen jetzt Polizeimotoräder einsam ihre Kreise. Im Dom läuft der letzte Gottes- dienst des Jahres. Kölns neuer Polizeipräsident hat kurz vorher RTL noch ein Interview gegeben. Danach begleitet er die Oberbürgermeisterin zur Andacht.
Silvester 2016 am Kölner Dom. Ein Jahr nach den sexuellen Übergriffen überwiegend von Migranten und Asylbewerbern. Ein Ereignis, bei dem der Staat versagte. Diesmal ist er präsent. Mit Sperrgittern, Einlasskontrollen, Pyroverbot und Dutzenden Polizeistreifen. Der Platz vor dem Hauptbahnhof ist hell ausgeleuchtet, wird mit modernen Kameras überwacht. Gegen halb acht treffen sich dort ein paar arabisch aussehende Jugendliche. Sie begrüßen sich wie 'alte Bekannte'. Daneben protestiert eine Gruppe mit einem Transparent gegen die Abschiebung nach Afghanistan. Kaum einer bleibt stehen. Fast niemand fotografiert. Verteilt stehen Einsatzbullis, Zivilbeamte und Gruppen an Polizisten. Der Kreis 'alter Bekannter' macht sich unterdessen mit seinen Silvesterraketen auf den Weg. Ich auch. Was soll hier heute noch passieren?!
Wie man sich irren kann. Kurz vor Mitternacht versammeln sich am Kölner Hauptbahnhof - laut Polizei - etwa 1000 Menschen aus dem nordafrikanischen Bereich. Sie sollen sich via Handys verabredet haben. Die Beamten kontrollieren 650 von ihnen, sprechen 190 Platzverweise aus. (update, 13.01.2017)
Nach Angaben der Kölner Polizei konnten bei 425 der kontrollierten Personen die Nationalität festgestellt werden. Unter Ihnen waren 99 Iraker, 94 Syrer, 48 Afghanen und 46 Deutsche. 17 waren Marokkaner und 13 Algerier.