+ Dokumentarfilm + Black Block - Wie linke Militanz wirkt (89 min, interpool.tv, 2023) +



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Vermummt, verschwiegen, schwarz gekleidet: Wenn die Elbchaussee brennt, der 1. Mai in Berlin in Gewalt umschlägt, am Hambacher Forst Steine fliegen oder im Leipziger Umland Neonazis mit Hämmern angegriffen werden. Staatliche Behörden können die Militanten des 'Black Block' fast nie identifizieren. Ein Dokumentarfilm, der Einblicke gibt. In eine Szene, die eigentlich mit keinem redet.

BLACK BLOCK hat eine Länge von 89 Minuten und wird von uns - via VIMEO - für 4,99 (Leihen, 48 Stunden) und 9,99 Euro (Kaufen, inklussive Download) angeboten. Dort findet sich auch Bonusmaterial, wie - zum Beispiel - ausführliche Interviews und nicht gesendete Szenen. Unser Dokumentarfilm kann außerdem bei AMAZON PRIME VIDEO erworben werden. Die Kinopremiere von 'Black Block' fand am 19. Januar 2024 im Leipziger Kino UT Connewitz statt und war zweimal AUSVERKAUFT. Mitte Mai lief der Film dort noch einmal vor vollem Haus. Bei der anschließenden Diskussion ging es ordentlich zur Sache. Wir planen den Dokumentarfilm auch an anderen Orten zu zeigen. Kontaktiert uns - wenn ihr eine Vorstellung machen wollt - unter fredkowasch(et)interpool.tv!

Im Wortlaut: "Anklage gegen vier mutmaßliche Mitglieder einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung erhoben"

"Anklage gegen vier mutmaßliche Mitglieder einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 14. Mai 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden Anklage gegen

die deutsche Staatsangehörige Lina E.,
den deutschen Staatsangehörigen Lennart A.,
den deutschen Staatsangehörigen Jannis R. sowie 
den deutschen Staatsangehörigen Jonathan M.

erhoben.

Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, sich als Mitglieder an einer kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben (§ 129 Abs. 1 StGB). 

Gegen die Angeschuldigte Lina E. besteht zudem der hinreichende Tatverdacht der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in einem Fall, der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung in vier Fällen (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 StGB), des besonders schweren Landfriedensbruchs (§ 125 Abs. 1 Nr. 1, § 125a Satz 2 Nr. 2 StGB), des räuberischen Diebstahls (§ 252 StGB), der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) sowie der Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB). 

Den übrigen Angeschuldigten werden neben der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ebenfalls weitere Delikte zur Last gelegt: Lennart A. wird gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung in einem Fall, Sachbeschädigung sowie Urkundenfälschung, Jannis R. gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, besonders schwerer Landfriedensbruch sowie Sachbeschädigung und Jonathan M. gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, besonders schwerer Landfriedensbruch sowie Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen. 

 In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Lina E. schloss sich spätestens im August 2018 einer spätestens zu diesem Zeitpunkt in und um Leipzig gegründeten linksextremistischen Vereinigung an. Ausschlaggebend für diese Vereinigung war eine von allen Mitgliedern geteilte militante linksextremistische Ideologie, die eine Ablehnung des bestehenden demokratischen Rechtsstaates, des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sowie des staatlichen Gewaltmonopols beinhaltet. Vor diesem Hintergrund führte die auch überregional vernetzte Vereinigung gewaltsame Angriffe gegen Personen durch, die aus ihrer Sicht der „rechten Szene“ angehörten. Die Aktionen wurden für gewöhnlich intensiv vorbereitet. Sie schlossen etwa im Vorfeld die Ausspähung der Lebensgewohnheiten der ausgewählten Tatopfer ein.

Seit Anbeginn ihrer Mitgliedschaft nahm Lina E. eine herausgehobene Stellung innerhalb der Vereinigung ein. Unter anderem übernahm sie bei körperlichen Übergriffen das Kommando, bereitete deren Ausführung vor und stellte ihr Kraftfahrzeug als Fluchtmittel zur Verfügung. Jannis R. und Jonathan M. schlossen sich der Vereinigung spätestens im September 2019 an. Lennart A. wurde spätestens im Dezember 2019 Mitglied. 

Unter wechselnder Beteiligung mit anderen Vereinigungsmitgliedern begingen die Angeschuldigten im Einzelnen folgende Taten:

1. Am 30. Oktober 2018 überfiel die Vereinigung zu fünft eine der rechten Szene zuzurechnende Person in Wurzen. Das Opfer wurde zunächst durch Sprünge in den Rücken zu Fall gebracht und gewürgt. Sodann erfolgten Schläge unter anderem gegen den Oberkörper und den Kopf des am Boden liegenden Geschädigten mit Fäusten und Teleskopschlagstöcken. Dies führte zu erheblichen, potentiell lebensbedrohlichen Verletzungen. Lina E. unterstützte die Tatausführung, indem sie vorab die Umgebung des Tatorts auskundschaftete.

2. Am 8. Januar 2019 verübte Lina E. zusammen mit vier weiteren Angreifern eine körperliche Attacke auf eine Person in Leipzig-Connewitz. Dabei wurde der Geschädigte mittels Faustschlägen zu Boden gebracht und dort mit zusätzlichen Tritten sowie dem Einsatz eines Schlagwerkzeugs gegen Kopf und Rumpf massiv, potentiell lebensgefährlich verletzt. Während des Angriffs hielt Lina E. unbeteiligte Anwesende mit einem vorgehaltenen Reizstoffsprühgerät davon ab, dem Geschädigten zu Hilfe zu eilen.

3. Am 19. Oktober 2019 verübten die Angeschuldigten Lina E., Jannis R. und Jonathan M. zusammen mit etwa zehn bis 15 weiteren Personen einen Anschlag auf den Inhaber und fünf Besucher einer Gaststätte in Eisenach. Die Gaststätte wurde als Ziel ausgewählt, da es sich hierbei um einen mutmaßlichen Treffpunkt der „rechten Szene“ handelte. Lina E. und Jonathan M. drangen mit einem Teil der anderen Mittäter in die Räumlichkeiten ein. Anschließend griffen sie ihre Opfer unter anderem mit Schlagstöcken, Reizstoffsprühgeräten und Faustschlägen an und fügten ihnen hierdurch zum Teil erhebliche Verletzungen zu. Zudem zerstörten sie mehrere Fensterscheiben und Teile des Inventars. Währenddessen bewachten Jannis R. und andere Personen aus der Gruppe der Angreifer den Zugang zur Gaststätte, um eine ungestörte Ausführung des Anschlags zu gewährleisten.

4. Zur Vorbereitung eines weiteren körperlichen Angriffs auf den Inhaber der vorgenannten Gaststätte entwendete die Angeschuldigte Lina E. am 13. Dezember 2019 aus einem Leipziger Baumarkt zwei Hämmer. Nach dem Verlassen des Kassenbereichs wurde sie allerdings von einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes angehalten. Um zu entkommen sowie die Hämmer zu behalten, versetzte Lina E. dem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes einen Stoß in den Bauch und riss sich von ihm los. Kurze Zeit später konnte sie aber gestellt werden.

5. Trotz dieses Rückschlags setzte die Angeschuldigte Lina E. zusammen mit mindestens sieben weiteren Tatgenossen, darunter der Angeschuldigte Lennart A., den von der Vereinigung für den 14. Dezember 2019 geplanten Angriff auf den Inhaber der Gaststätte um. Hierzu observierte die Gruppe die Gaststätte und folgte dem Opfer in jener Nacht bis zu dessen Wohnung in Eisenach. Dort setzte Lina E. ein Reizstoffsprühgerät gegen den Geschädigten ein, während die anderen Mittäter mit Schlagstöcken, einem Hammer, einem Radschlüssel und Stangen auf ihn einschlugen. Anschließend griff die Gruppe auch die drei Begleiter des Opfers an, welche sich in ihr Kraftfahrzeug geflüchtet hatten. Mit ihren Schlagwerkzeugen beschädigten die Angreifer zunächst den Pkw. Sodann versprühten sie durch zertrümmerte Scheiben Reizstoff in das Fahrzeuginnere und schlugen vielfach mit Fäusten auf die Geschädigten ein. Zudem rammten sie ihre mitgeführten Stangen und Schlagstöcke wiederholt in Richtung der Geschädigten. Diese wurden dabei erheblich verletzt. Lina E. kommandierte die Aktion und sorgte zusammen mit Lennart A. für deren Koordination. Der Angeschuldigte Jonathan M. stellte hierfür ein Fahrzeug zur Verfügung. 

Nach dem Angriff flüchteten Lina E. und Lennart A. mit dem PKW von Lina E., an dem sie zuvor entwendete Kennzeichen angebracht hatten.

6. Am 15. Februar 2020 beteiligten sich die Angeschuldigten Lina E., Jannis R. und Jonathan M. als Teil einer aus insgesamt etwa 15 bis 20 Personen bestehenden Gruppe an einem Überfall auf sechs Personen am Bahnhof in Wurzen. Die Opfer befanden sich auf dem Rückweg von einer Gedenkveranstaltung in Dresden anlässlich des 75. Jahrestags der Bombardierung der Stadt und gehörten zum Teil dem äußeren Anschein nach zur „rechten Szene“. Zur Ausführung der Tat überwachten Lina E. und ein weiterer Mittäter die später Geschädigten auf deren Zugfahrt von Dresden nach Wurzen. Während dieser Zugfahrt informierte Lina E. die anderen in Wurzen postierten Mittäter fortlaufend telefonisch über den Reiseverlauf. In Wurzen angekommen, wurden die Opfer von den ihnen zahlenmäßig überlegenen Angreifern, darunter Jannis R. und Jonathan M., aus einem Hinterhalt abgepasst. Als sie die Flucht ergriffen, setzten ihnen die Angreifer mit Schlagwerkzeugen und Pfefferspray nach. Vier der Angegriffenen wurden unter anderem mit gegen den Kopf zielenden Schlagstock- und Faustschlägen zu Boden gebracht. Am Boden liegend erhielten sie Tritte gegen den Kopf sowie weitere Schläge mit Teleskopschlagstöcken. Hierdurch erlitten sie erhebliche, potentiell lebensgefährliche Verletzungen. Lina E. leistete zu dem Überfall auch insoweit einen Beitrag, als sie anderen Mittätern ihren PKW zur An- und Abreise vom Tatort zur Verfügung stellte.

7. Schließlich planten die Angeschuldigten zusammen mit anderen Mitgliedern der Vereinigung für den 8. Juni 2020 einen körperlichen Übergriff auf eine Person in Leipzig. Hierzu kundschafteten Lina E. und Jannis R. einige Tage zuvor die Lebensumstände dieser Person aus. Dabei verschafften sie sich auch Zutritt zur Wohnanschrift sowie zu Nachbarhäusern. Für weitere Ausspähaktionen mietete Lina E. ein Fahrzeug an. Am ausersehenen Tattag hielten sich Lina E., Lennart A., Jannis R. und Jonathan M. zum Einsatz bereit. Bedingt durch polizeiliche Gefahrenabwehrmaßnahmen konnte der Angriff nicht wie geplant durchgeführt werden.

Die Angeschuldigte Lina E. wurde am 5. November 2020 auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 4. November 2020 festgenommen. Sie wurde am 6. November 2020 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl in Vollzug gesetzt hat (vgl. Pressemitteilungen Nr. 42 und 43, jeweils vom 6. November 2020). Zwischenzeitlich wurde der Haftbefehl vom 4. November 2020 durch einen dem Stand der Ermittlungen angepassten Haftbefehl ersetzt. Die übrigen Angeschuldigten befinden sich auf freiem Fuß."

Quelle: https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung-vom-28-05-2021.html

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