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Zitat des Tages


„Die Menschen, .... die betroffen sind, sind geradezu angewidert von dem Versuch der Beteiligten, jegliche Verantwortung von vornherein von sich zu weisen. Sie stehen fassungslos vor der Tatsache, dass offenbar für den Tod von 21 Menschen und vielen Verletzten niemand verantwortlich ist. Das begreifen sie nicht“


Gerhard Baum (Anwalt einiger Hinterbliebender)  - im Deutschlandsender Kultur am 02.09.2010

 

Fragen der Zeit

Fahrlässige Tötung
von Fred Kowasch

31.07.2010 -
Der Vorwurf steht im Raum und ist gewaltig. Haben Organisatoren, Veranstalter und die Polizei fahrlässig den Tod von Besuchern in Kauf genommen? Sind aus Nachlässigkeit, Profitgier und Unfähigkeit 21 Menschen gestorben?

Allmählich zeichnet sich ein klareres Bild von den Geschehnissen in Duisburg ab. Auch weil neben Journalisten zahlreiche Blogger auf solchen oder solchen Webseiten Dokumente sichten, Informationen sammeln und gewichten. Youtube, twitter, facebook, die Unterlagen aus dem NRW-Innenministerium - selten ist eine solche Katastrophe so vielfältig dokumentiert worden. 
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Ein 'Unglück' mit Ansage?!
von Fred Kowasch

25.07.2010 - 16:40
Wenn man sich die zahlreichen Augenzeugenvideos vom Eingang zum Loveparadegelände gestern Nachmittag ansieht, dann kommt einem - nach Momenten des Schocks - zwangsläufig die Frage: wie ist so etwas möglich?

Warum geht es da weder nach vorn, noch nach hinten? Wer hat den einzigen (!!) Zugang zum Veranstaltungsgelände geschlossen? Standen Zäune unüberwindbar im Weg, haben Ordner, hat die Polizei den Zugang 'dicht' gemacht?!  Oder versperrten gar solche Menschenmassen den Weg, die die Loveparade eigentlich verlassen wollten?
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Aktenabschrift

GEHEIM

amtlich geheimgehalten
Quellenschutz
Dresden, 14.07.2006
AG Abwicklung OK

VERMERK

1. Vorbemerkung

Die nachfolgend dargestellten Erkenntnisse wurden durch drei unterschiedliche Hinweisgeber gewonnen.
Diese Personen haben ihre Informationen unabhängig voneinander an das LfV Sachsen übermittelt.
Die Angaben werden von der Fallführung und der Unterzeichnenden als glaubwürdig eingeschätzt.

Weitere Ermittlungen durch das LfV Sachsen zu den nachfolgend geschilderten Sachverhalten sind seit dem 28.05.2006 nicht mehr möglich (Wegfall der OK-Zuständigkeit und Auflösung des OK-Referates).

Die dargestellten Erkenntnisse sind dem LfV Sachsen, Referat 33 (alt), zwischen April 2005 und Mitte Juli 2005 bekannt geworden.
Damit wurden sämtliche Informationen vor dem Urteil des SächsVGH erhoben.

Die unter Punkt 2.1 bis 2.5 sowie 4.2 aufgeführten Hinweise wurden dem LfV Sachsen im April und Mai 2005 bekannt.
Eine ausführliche schriftliche Dokumentation erfolgte jedoch erst am 24.05.2006.

Aus Angst vor .....s Kontakten zu einflußreichen Persöhnlichkeiten aus Justiz, Polizei und Politik sowie dessen Verbindungen ins Leipziger Rotlichtmillieu bestand der Hinweisgeber darauf, dass von seinen Angaben keinerlei Niederschriften gefertigt werden, keine Verwertung erfolgt und ihm absolute Vertraulichkeit zugesichert wird.
Dies wurde dem Hinweisgeber im April/Mai 2005 garantiert.
Zwischenzeitlich besteht der Hinweisgeber nicht mehr auf einem Verwertungsverbot, sondern lediglich auf auf einer Zusicherung der Vertraulichkeit und der Geheimhaltung seiner Identität.
Als Erklärung für seine Entscheidung gab er auf Nachfrage an, dass sein Gerechtigkeitsempfinden nunmehr seine Ängste überwiegt.

Er betonte aber ausdrücklich, dass er niemals mit dem LfV Sachsen in Verbindung gebracht werden möchte.
Der Hinweisgeber ist nicht an möglichen strafbaren Handlungen .....s beteiligt gewesen.

Die unter Punkt 2.6 bis 4.1 aufgeführten Hinweise sind dem LfV Sachsen im Mai bis Mitte Juli 2005 bekannt geworden.
Eine Verwendung der Erkenntnisse für die Zwecke der Strafverfolgung kann nur mit einer entsprechenden Vertraulichkeitszusage erfolgen.

GEHEIM
amtlich geheimgehalten




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