Das Bundeskanzleramt machte die Sache eilig. Ohne
Diskussion im Bundestag sollte der Bundesrat noch schnell vor der
Fußballweltmeisterschaft eine Rechtsverordnung abnicken, welche die
heute schon umfangreichen Karteien des Bundeskriminalamtes auf ein
rechtliches Fundament stellt.
Dabei weiß die Regierung schon seit anderthalb Jahren, dass etwa die polizeiliche Datei "Gewalttäter Sport" rechtswidrig ist. Verwaltungsgerichte hatten klargemacht, dass die Datensammlung ohne entsprechendes Gesetz oder Verordnung keine wirksame Rechtsgrundlage hat.
Fragen der Zeit 



