Doping-Studie: Manipulationen im Fußball

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DSB verabschiedeten „Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings“ nicht nachkam. Haben wir es hier überhaupt mit einem Verstoß gegen die Rahmenrichtlinien zu tun?

Blicken wir in die DSB-Rahmenrichtlinien, so wird unter „Doping“ die Anwendung u. a. von Weckaminen und „anabole[n] Hormone[n]“ vor oder während eines Wettkampfes sowie von anabolen Steroiden „auch im Training“ gefasst.201 Dopingkontrollen waren dementsprechend für „deutsche Meisterschaften, Länderkämpfe wie nationale und internationale Veranstaltungen“ vorgesehen sowie – für anabole Steroide – über die Wettkämpfe hinaus „im Training“.202 Trotz dieser am 03. Dezember 1977 verabschiedeten Bestimmungen blieb der DFB jedoch bei dem schon im November 1976 von Heß vertretenen Verzicht auf Dopingkontrollen. Am Gehalt der zuvor genannten Bestimmungen bemessen, widersprach die Kontrollverweigerung des DFB daher ganz offensichtlich den Rahmenrichtlinien.

Es ist aufschlussreich, wie der DFB sich zu diesem Konflikt verhielt. Auf die Frage einer Verfahrensregelung für die Einführung von Dopingkontrollen verwiesen, stellte der Generalsekretär des DFB Hans Paßlack in einem Schreiben vom 15. August 1979 an den BA-L etwas Grundsätzliches klar:

„Die Rahmenrichtlinien des Deutschen Sportbundes zur Bekämpfung des Dopings sind keine Vorschriften mit rechtsverbindlicher Wirkung für die Spitzenfachverbände und ihre Vereine.“203

Wir begegnen hier derselben Strategie, die DLV-Generalsekretär Henze bereits im Juli 1977 in der Frage der Trainingskontrollen vertrat: Da das Agieren des Verbandes zu den o. g. Regelungen aus den DSB-Rahmenrichtlinien im Widerspruch stand, wurde kurzerhand erklärt, den fraglichen Regelungen käme kein rechtlich bindender Status zu. Und noch eine zweite Parallele fällt auf: Wie schon Henze seitens des DLV die Regelungen seines eigenen Dachverbands zur Dopingbekämpfung unter den Zustimmungsvorbehalt der einzelnen Verbände stellte, so unterstellte auch Paßlack in seinem Schreiben die „Vorschriften zur Dopingbekämpfung“ samt der „dazugehörenden

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201 „DSB-Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Dopings“ vom 03. Dezember 1977, § 1, Abs. 1 und 2.
http://www.cycling4fans.de/uploads/media/1977_DSB_Rahmenrichtlinien_zur_Bekaempfung_des_ Dopings.pdf [Zugriff am 25. August 2011].
202 Vgl. ebenda, §§ 6-15.
203 Schreiben von Hans Paßlack an Helmut Meyer (BA-L) vom 15. August 1979. Fundort: DSB-Archiv (DOSB-Bestand), „Doping II“, 1978-1990, Justiziariat.
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