28 Jun2016
Verfassungsschutzbericht 2015: Pegida, Hooligans und HogeSa
28.06.2016
Gibt man im neuen Bundesverfassungsschutzbericht die Suchwörter 'Pegida' und 'Hooligans' ein, wird man erstaunlich oft fündig. 17 und zehn 'Treffer, auch der Begriff HogeSa findet sich sieben Mal in dem 319 Seiten Werk. Dies alles läuft unter der Überschrift 'Rechtsextremistische Einflußnahme'.
Offiziell gelten die 'Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes' (Pegida) nicht als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes, ".... da in der Gesamtschau noch keine hinreichenden Anhatspunkte für eine verfassungsfeindliche Betrebung vorliegen."
Unter der Überschrift 'Rekrutierungsfeld Hooligans' (Seite 66 ff.) erfährt der Leser interessante Zahlen über verschiedene Kundgebungen und Demonstrationen verschiedener Gruppen ('Gemeinsam Stark', Hooligans gegen Salafisten') im letzten Jahr. Wörtlich heißt es: "Die Teilnahme unterschiedlich großer Personengruppen aus der Hooliganszene an solchen Kundgebungen zeigt, dass eine signifikante Anzahl Hooligans durchaus gewillt ist, sich für politische Aktionen einzubringen." Ein eigenes Kapitel im Bundesverfassungsschutzbericht: das gab es für Hooligans in dieser Form noch nicht.
Gibt man im neuen Bundesverfassungsschutzbericht die Suchwörter 'Pegida' und 'Hooligans' ein, wird man erstaunlich oft fündig. 17 und zehn 'Treffer, auch der Begriff HogeSa findet sich sieben Mal in dem 319 Seiten Werk. Dies alles läuft unter der Überschrift 'Rechtsextremistische Einflußnahme'.
Offiziell gelten die 'Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes' (Pegida) nicht als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes, ".... da in der Gesamtschau noch keine hinreichenden Anhatspunkte für eine verfassungsfeindliche Betrebung vorliegen."
Unter der Überschrift 'Rekrutierungsfeld Hooligans' (Seite 66 ff.) erfährt der Leser interessante Zahlen über verschiedene Kundgebungen und Demonstrationen verschiedener Gruppen ('Gemeinsam Stark', Hooligans gegen Salafisten') im letzten Jahr. Wörtlich heißt es: "Die Teilnahme unterschiedlich großer Personengruppen aus der Hooliganszene an solchen Kundgebungen zeigt, dass eine signifikante Anzahl Hooligans durchaus gewillt ist, sich für politische Aktionen einzubringen." Ein eigenes Kapitel im Bundesverfassungsschutzbericht: das gab es für Hooligans in dieser Form noch nicht.